Allgemeine Geschäftsbedingungen von Oliver Specht automobile-fotogafie 
                      (Stand: 02.12.2008)
                      
                      1. Allgemeines
                      1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
                      gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen 
                      von Oliver Specht automobile-fotografie (nachstehend: Bildautor) 
                      gegenüber seinen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt 
                      der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                      

                      1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine 
                      Anwendung. Abweichungen von den AGB und Nebenabreden bedürfen 
                      zu ihrer Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der ausdrücklichen 
                      schriftlichen Bestätigung durch den Bildautoren.
                      

                      1.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Bildautoren und 
                      den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland 
                      unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf 
                      beweglicher Sachen. Die Rechtswahl gilt auch, wenn der Kunde 
                      seinen Sitz im Ausland hat.
                      

                      1.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des 
                      Bildautoren.
                      

                      1.5 Der Kunde kann jederzeit unter Bezahlung der bereits 
                      entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Der 
                      Vertragsrücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. 
                      

                      1.6 1.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen 
                      sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 
                      Es wird empfohlen, bei der Bestellung sämtliche Transaktionsdaten 
                      sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszudrucken. 
                      

                      1.7 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen 
                      berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
                      
                      
2. Verkauf von Großfotos
                      2.1 Der Bildautor bietet Kunden die Möglichkeit, aus der 
                      unter www.automobile-fotografie.de angebotenen Motivauswahl 
                      seine gewünschte Ausführungsvariante schriftlich zu bestellen.
                      

                      2.2 Die Lieferung der Bilder erfolgt zu den bei Bestellung 
                      gültigen auf der Internet-Seite www.automobile-fotografie.de 
                      angegebenen Preisen zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten, 
                      die dem Kunden in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben 
                      werden. Der Bildautor bestimmt Transportweg und -mittel, 
                      sofern der Kunde keine besondere Versandart wünscht und 
                      die entstehenden Mehrkosten übernimmt.
                      

                      2.3 Der Vertrag über bestellte Bilder kommt erst durch eine 
                      Auftragsbestätigung zustande, die der Bildautor nach der 
                      Bestellung an die vom Kunden angegebene Adresse sendet. 
                      
                      

                      2.4 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unmittelbar nach 
                      Auftragsbestätigung durch Banküberweisung.
                      

                      2.5 Die Produktion der Bilder erfolgt nach vollständigem 
                      Eingang der Zahlung beim Bildautoren. 
                      

                      2.6 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern 
                      sie nicht ausnahmsweise schriftlich oder per E-Mail verbindlich 
                      zugesagt wurden. Lieferverzug durch den Bildautoren berechtigt 
                      den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, 
                      der Lieferverzug wurde durch den Bildautoren mit Vorsatz 
                      oder grober Fahrlässigkeit verursacht. 
                      

                      2.7 Der Versand erfolgt versichert an die vom Kunden angegebene 
                      Lieferadresse. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden 
                      an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der 
                      Kunde dies sofort beim Spediteur/Versandservice zu reklamieren 
                      und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich schriftlich 
                      mit dem Bildautoren Kontakt aufzunehmen, damit der Bildautor 
                      etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Versandservice wahren 
                      kann.
                      

                      2.8 Der Bildautor prüft jedes Bild vor dem Versand an den 
                      Kunden. Sollte dieser dennoch verdeckte Mängel feststellen, 
                      sind diese unverzüglich nach Entdecken zu melden, damit 
                      etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt 
                      werden können. 
                      

                      2.9 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte 
                      fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und 
                      allfällige Schäden, Mängel, Beanstandungen und Ansprüche 
                      gegenüber Dritten innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum 
                      des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt 
                      die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine 
                      Ansprüche mehr geltend gemacht werden.  Abweichungen des 
                      fertigen Produkts in der Farbgebung oder der Bildschärfe 
                      gegenüber der Abbildung sind kein Reklamationsgrund. 
                      

                      2.10 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden, im 
                      Falle einer Gewährleistung, bedarf der vorherigen Zustimmung 
                      durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des 
                      Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter 
                      Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung und 
                      ausschließlich mit dem Versandservice, mit dem das Produkt 
                      an den Kunden geliefert wurde, zu erfolgen. Bei einer Verschlechterung 
                      der Ware kann der Bildautor Wertersatz verlangen. 
                      

                      2.11 Bei einer Verschlechterung der Ware kann der Bildautor 
                      Wertersatz verlangen. 
                      

                      2.12 Beim Verkauf von Unikaten wird das Bild-Negativ erst 
                      nach Ablauf der Reklamationsfrist gebrauchsunfähig gemacht 
                      und dem Kunden zusammen mit der Unikatsbestätigung zugeschickt.
                      
                      
3. Erstellung von Bildern im Kundenauftrag (Produktionsaufträge) 
                      
                      3.1 Kostenvoranschläge des Bildautoren sind unverbindlich. 
                      Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn 
                      eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten 
                      um mehr als 15% zu erwarten ist. 
                      

                      3.2 Der Kunde darf dem Bildautoren für die Aufnahmearbeiten 
                      nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung 
                      er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. 
                      Der Kunde hat den Bildautoren von Ersatzansprüchen Dritter 
                      freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. 
                      
                      

                      3.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten 
                      in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten 
                      abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, 
                      die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung 
                      des Kunden einzugehen. 
                      

                      3.4 Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch 
                      Gäste des Kunden oder Mitbewerber nicht erwünscht. Sollte 
                      doch von anderen Personen fotografiert werden, übernimmt 
                      der Bildautor keine Garantie für korrekte Fotoaufnahmen. 
                      
                      

                      3.5 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus 
                      Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich 
                      überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend 
                      zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der 
                      Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten 
                      verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
                      

                      3.6 Der Kunde hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar 
                      die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautoren im Zusammenhang 
                      mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, 
                      Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen). 
                      

                      3.7 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen 
                      ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 
                      50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern 
                      nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart 
                      ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur 
                      Zahlung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags 
                      über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen 
                      entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
                      

                      3.8 Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Kunden 
                      bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte 
                      werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Kunde als 
                      vertragsgemäß abnimmt. 
                      

                      3.9 Die digitalen / analogen Daten verbleiben beim Bildautoren. 
                      Eine Herausgabe der Medien an den Kunden erfolgt nur bei 
                      gesonderter Vereinbarung und Vergütung. 
                      

                      3.10 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 
                      innerhalb von 6 Werktagen nach Ablieferung der Bilder bei 
                      dem Bildautoren eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist 
                      gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 
                      
                      
                      
4. Anforderung von Archivbildern 
                      4.1 Bilder, die der Kunde aus dem Archiv des Bildautoren 
                      anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer 
                      eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. 
                      Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, 
                      sind sie mit Fristablauf an den Bildautoren zurückzugeben.
                      

                      4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl 
                      werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf 
                      einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautoren.
                      

                      4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen 
                      oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, 
                      stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden 
                      Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor zur Berechnung 
                      eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung 
                      der Bilder nicht gekommen ist.
                      

                      4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor 
                      eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und 
                      Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 
                      30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich 
                      der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, 
                      Eilboten) hat der Kunde zusätzlich zu erstatten. 
                      

                      4.5 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor 
                      eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und 
                      Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 
                      30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich 
                      der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, 
                      Eilboten) hat der Kunde zusätzlich zu erstatten.
                      
                      
5. Schutzrechte Dritter
                      5.1 Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass 
                      abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten 
                      Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung 
                      zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die 
                      Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter 
                      oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei 
                      Sammlungen, Museen etc. dem Kunden. 
                      

                      5.2 Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der 
                      Nutzung seiner Bilder. Der Kunde ist dafür verantwortlich, 
                      dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, 
                      Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
                      
                      
6. Urheberrecht und Nutzungsrecht 
                      6.1 Dem Bildautoren steht das Urheberrecht an seinen Bildern 
                      nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 
                      

                      6.2 Überträgt der Bildautor Nutzungsrechte an seinen Werken, 
                      ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eigentumsrechte 
                      werden nicht übertragen. 
                      

                      6.3 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten 
                      Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder 
                      im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. 
                      

                      6.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger 
                      Bezahlung des Bildes bzw. des Honorars zzgl. angefallener 
                      Nebenkosten an den Bildautoren. 
                      

                      6.5 Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht, 
                      dieses zu vervielfältigen und zu verbreiten oder an Dritte 
                      zu übergeben, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte 
                      übertragen worden sind. 
                      

                      6.6 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der 
                      Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung 
                      (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) 
                      und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung 
                      in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. 
                      Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter 
                      Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer 
                      Retusche. 
                      

                      6.7 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als 
                      Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. 
                      Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt 
                      den Bildautoren zum Schadensersatz. 
                      

                      6.8 Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe 
                      von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder 
                      auf Datenträgern sind nur zulässig, soweit die Ausübung 
                      der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung 
                      und Verbreitung erfordert. 
                      

                      6.9 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers 
                      und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert 
                      werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken 
                      oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich 
                      sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem 
                      Bildautor und dem Auftraggeber. 
                      

                      6.10 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name 
                      des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft 
                      werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische 
                      Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei 
                      jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten 
                      auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm 
                      sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt 
                      und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert 
                      werden kann. 
                      

                      6.11 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung 
                      oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkömmlicher 
                      oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, 
                      eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten 
                      oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars 
                      zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. 
                      Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs 
                      bleibt hiervon unberührt. 
                      

                      6.12 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung 
                      des Bildautors (Ziffer 6.7) oder wird der Name des Bildautors 
                      mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 
                      6.10), so hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 
                      100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen 
                      Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro 
                      Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit 
                      die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs 
                      vorbehalten. 
                      
                      
7. Haftung, Schadensersatz 
                      7.1 Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst 
                      oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig 
                      herbeiführen. 
                      

                      7.2 Der Bildautor haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit 
                      der Lichtbilder im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller 
                      des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen 
                      Druckerzeugnissen. 
                      

                      7.3 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem 
                      Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, 
                      haftet der Bildautor für sich und seine Erfüllungsgehilfen 
                      nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
                      

                      7.4 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem 
                      Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, 
                      haftet der Bildautor für sich und seine Erfüllungsgehilfen 
                      nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
                      

                      7.5 Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, 
                      Layouts, Negativen oder Daten haftet der Bildautor - wenn 
                      nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober 
                      Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung 
                      von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich 
                      die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere 
                      Ansprüche (etwa bei einmaligen Situationen) entfallen. Übergebene 
                      Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Kunden gegen Beschädigung, 
                      Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. 
                      

                      7.6 Der Bildautor haftet nicht für den Verlust oder die 
                      Beschädigung von Bilddateien bei der Versendung von Datenträgern 
                      durch den Kunden per Post oder bei der Versendung durch 
                      elektronische Datenübertragung. 
                      

                      7.7 Gehen Bilder im Risikobereich des Kunden verloren oder 
                      werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere 
                      Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, 
                      so hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor 
                      ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz 
                      in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 
                      € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern der Kunde nicht 
                      nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder 
                      wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. 
                      Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs 
                      bleibt dem Bildautor vorbehalten. 
                      
                      
8. Datenschutz 
                      8.1 Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung 
                      seiner zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen 
                      Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten 
                      werden von dem Bildautoren selbstverständlich vertraulich 
                      behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen 
                      Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes 
                      (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung. 
                      
                      

                      8.2 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit 
                      mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Bildautor 
                      löscht in diesem Fall die persönlichen Daten des Kunden 
                      sofort, sofern ggf. laufende Bestellvorgänge vollständig 
                      abgewickelt sind.